Suchfunktion
Güterichterverfahren
Seit Beginn des Jahres 2014 besteht in Baden-Württemberg an
allen Arbeitsgerichten und auch beim Landesarbeitsgericht die
Möglichkeit zur Durchführung eines
Güterichterverfahrens.
Mit diesem sollen Konflikte, die bereits vor Gericht
anhängig sind, durch eine von den Prozessparteien selbst
erarbeitete Lösung statt durch ein gerichtliches Urteil
beigelegt werden können. Durch eine personelle Trennung der
richterlichen Schlichtungstätigkeit von der richterlichen
Entscheidungszuständigkeit und durch die Abkoppelung von
den strengen Regularien des Prozessrechts werden günstigere
Ausgangsbedingungen für Verhandlungen über eine
gütliche Konfliktlösung geschaffen. In
nichtöffentlicher Verhandlung können sich die
Prozessparteien auf vertraulicher Ebene in einer
kommunikationsfördernden Umgebung ohne den sonst üblichen
Zeitdruck offen und ohne Rücksicht auf prozesstaktische
Erwägungen austauschen und werden hierbei von einem besonders
geschulten Güterichter begleitet. Auch nicht unmittelbar am
Prozess beteiligte Personen können eingebunden
werden.
Einen Überblick über das Güterichterverfahren gibt das "Infoblatt Güterichterverfahren" (Infoblatt). Eine umfassende Abhandlung aller mit dem Güterichterverfahren zusammenhängenden Fragen enthält der Abschlussbericht der Arbeitsgruppe "Güterichterverfahren" (Abschlussbericht).
Flyer zum Güterichterverfahren (PDF, 6 MB)