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Geschäftsverteilung

Bei jedem Arbeitsgericht ist ein Präsidium gebildet, das aus dem Direktor bzw. Präsidenten des Arbeitsgerichts sowie der gesetzlich vorgeschriebenen Zahl gewählter Richterinnen und Richter besteht. Das Präsidium bestimmt die Besetzung der Spruchkörper (Kammern), regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. 

Die Anordnungen des Präsidiums werden vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer getroffen. Die Einzelheiten der Geschäftsverteilung für das Arbeitsgericht Freiburg ergeben sich aus dem folgenden Geschäftsverteilungsplan:

2024

Geschäftsverteilungsplan 2024 (PDF, 189 KB)



2023

Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 175 KB)

1. Änderung zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 295 KB)

2. Änderung zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 209 KB)

3. Änderung zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 24,1 KB)

4. Änderung zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 128 KB)

5. Änderung zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 240 KB)

6. Änderung zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 20 KB)

7. Änderung zum Geschäftsverteilungsplan 2023 (PDF, 22 KB)

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