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Martin Gremmelspacher ist neuer Direktor des Arbeitsgerichts Freiburg

Datum: 08.02.2018

Martin Gremmelspacher, Jahrgang 1962, ist seit dem 1. Februar 2018 neuer Direktor des Arbeitsgerichts Freiburg. Er folgt damit auf Hans-Georg Müller, der vom 23. September 2009 bis zu seiner Pensionierung am 31. Oktober 2017 an der Spitze des Arbeitsgerichtes Freiburg stand.

Zur Person: Herr Gremmelspacher studierte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg die Fächer Politik- und Rechtswissenschaften. Nach einer Tätigkeit als Rechtsanwalt in Lahr, trat er 1994 in den Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein. Seitdem war Herr Gremmelspacher an den Arbeitsgerichten Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg als Richter tätig. Ab dem Jahre 2010 stand er als Direktor dem Arbeitsgericht Karlsruhe vor, bis er schließlich an die Spitze des Arbeitsgerichts Freiburg wechselte. Herr Gremmelspacher ist verheiratet und hat 3 Kinder.

Das Arbeitsgericht Freiburg ist eines von neun Arbeitsgerichten in Baden-Württemberg. Neben dem Stammgericht in der Habsburgerstraße 103 in Freiburg gehören zum Arbeitsgericht Freiburg die Außenkammern Offenburg (Okenstraße 6) und nach einer Gebietsreform seit dem 1. Januar 2018 auch die Außenkammern Lörrach (Weinbrennerstraße 5). Die bisherigen Außenkammern Villingen-Schwenningen sind nun ein eigenständiges Arbeitsgericht.

Das Arbeitsgericht ist u.a. zuständig für Kündigungsschutzklagen, Vergütungsklagen und betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.

Pressekontakt:
Pressesprecher             RiArbG Wolfgang Gundel, 0761-7080-219
stellv. Pressesprecher  RiArbG Matthias Mohn,     0761-7080-203

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